Lärm am Arbeitsplatz
Um den negativen Auswirkungen des Lärms an Arbeitsplätzen zu begegnen und die Beschäftigten vor unnötig hohen Belastungen zu schützen, erließen die Unfallversicherungsträger und staatliche Stellen ab Mitte der 1970er-Jahre verschiedene Vorschriften zum Lärmschutz an Arbeitsplätzen:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) in Verbindung mit den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm)
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten.
Zur Beurteilung der Lärmexposition gibt die LärmVibrationsArbSchV verschiedene Auslösewerte vor, die – wenn sie erreicht oder überschritten werden – Präventionsmaßnahmen nach sich ziehen.
Die messtechnische Ermittlung der Lärmexpositionspegel wird von uns durchgeführt und im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens dokumentiert. Auch hier ist neben stichprobenartigen Messungen an den Arbeitsplätzen eine Dauermessung über längere Zeiträume möglich.