Baulärm

Baustellen sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen und fallen als solche unter die immissionsschutzrechlichen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Sie unterliegen jedoch als Ausnahme nicht den Regelungen der TA Lärm. Häufig kommt es deshalb erst aufgrund von Beschwerden oder Nachmessungen der Aufsichtsbehörden zu Lärmschutzauflagen, die dann oft einen schwerwiegenden Eingriff in den Bauablauf bedingen.

Hier sehen wir unsere Aufgabe, dem Bauherren Sicherheit zu geben, durch eine vorbereitende und begleitende Beratung bei der Planung, Einrichtung und dem Betrieb von Baustellen hinsichtlich:

  • der Berücksichtigung der Lärmbekämpfung allgemein
  • beim Einsatz von unterschiedlichen Bauverfahren und Baumaschinen
  • Messungen und Vorausberechnung der Lärmimmissionen in der Nachbarschaft