Industrie- und Gewerbelärm

Dank der Erfolge der Lärmbekämpfung der letzten Jahrzehnte ist der Anteil der durch Gewerbe- und Industrielärm belästigten Bevölkerung im Vergleich zum Verkehrslärm relativ gering. Das individuelle Störpotential kann jedoch erheblich sein, insbesondere, wenn es sich um Mehrschichtarbeit handelt.

Die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Bei der Einhaltung oder Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne von §3 BImSchG nicht vorliegen.

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Emissionsmessungen

Ermittlung der Lärmemissionen (abgestrahlte Schallleistungspegel) durch quellennahe Schall-Emissionsmessungen.

Dabei können einzelne Anlagen oder Aggregate oder ganze Betriebe (Lärmkataster) bemessen werden.

Immissionsmessungen

Ermittlung der Beurteilungspegel von Schall-Immissionen z.B. für einen Vergleich mit  den Immissionsrichtwerten der TA Lärm.

Dabei können nicht nur kurze Messzeiträume durch begleitete Messungen erfasst sondern auch mehrtägige Zeiträume messtechnisch überwacht werden (Dauermessung).

Als durch die DAkkS akkreditiertes Prüflaboratorium für die Ermittlung von Geräuschen (Modul Immissionsschutz) sowie als bekannt gegebene Stelle nach §29b BImSchG sind wir berechtigt Messungen im Sinne von §26 (Messung aus besonderem Anlass) bzw. §28 BImSchG (einmalige oder wiederkehrende Messungen) durchzuführen.

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