Bauakustik

Bewohner von Neubauten erwarten in ihrer Wohnung einen Schutz vor Geräuschen von außen und aus der Nachbarschaft sowie ein Mindestmaß an Vertraulichkeit. Schallschutz gilt daher als ein wichtiges Merkmal für die Qualität einer Wohnung. Der bauaufsichtlich aus Gründen des Gesundheitsschutzes geforderte Schallschutz ist in DIN 4109 festgelegt.

Die in der DIN4109 genannten Mindestanforderungen entsprechen jedoch heute bereits vielfach nicht mehr dem Stand der Technik. Deshalb ist es häufig sinnvoll einen erhöhten Schallschutz zu vereinbaren. 

Im Rahmen der durch uns erstellten Schallschutz-Nachweise werden die Einhaltung der Mindestanforderungen der DIN4109 sowie ggf. die des vertraglich vereinbarten erhöhten Schallschutzes durch die geplanten Bauteile rechnerisch überprüft. Im Falle einer Nichteinhaltung werden alternative Bauteilkonstruktionen vorgeschlagen.

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