Verkehrslärm

Die Ermittlung der vorhandenen bzw. der zu erwartenden Schall-Immissionsbelastung wird in der Regel durch Berechnungen ermittelt. Die aktuellen Regelwerke dazu sind:

  • die RLS90 für den Verkehr auf öffentlichen Straßen
  • die Schall03 (2014) für den Schienenverkehr

Im Rahmen der Bauleitplanung sowie beim Neubau bzw. bei der Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen können so die erforderlichen aktiven und/oder passiven Schallschutzmaßnahmen dimensioniert werden.

In Einzelfällen werden aus besonderem Anlass (z.B. zur Beweissicherung) Schall-Immissionsmessungen an bestehenden Verkehrswegen durchgeführt. Dabei empfiehlt sich, besonders zur Überwachung größerer Zeitabschnitte, der Einsatz unserer Dauermess-Station.