Lärmkartierung
Gemäß §47c, Abs. 4 BImSchG werden Lärmkarten mindestens alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet.
Lärmkarten stellen die bestehende Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet anhand von Lärmindizes (LDEN, LNIGHT) dar. Sie beschreiben darüber hinaus, inwieweit Grenzwerte im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie überschritten werden bzw. wie viele Personen, Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser bestimmten Werten eines Lärmindizes ausgesetzt sind.
Die Anforderungen an die zu erstellenden Lärmkarten werden durch die 34. BImSchV - Verordnung zur Lärmkartierung vom 6. März 2006 geregelt.
Im Rahmen der Lärmkartierung war ECO Akustik bereits für die folgenden Städte und Gemeinden tätig:
- Landeshauptstadt Magdeburg
- Stadt Wanzleben - Börde
- Gemeindeverbund Stadt Wolmirstedt, Gemeinde Niedere Börde, Gemeinde Barleben, Verbandsgemeinde Elbe-Heide
- Hansestadt Salzwedel
- Gemeindeverbund Hansestadt Stendal, Stadt Tangerhütte, Stadt Tangermünde, Gemeinde Wust-Fischbeck