Bauleitplanung
Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
Zur Schaffung von Rechtssicherheit durch Vermeiden von Abwägungsfehlern können wir den Kommunen oder Investoren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen durch Lärmgutachten behilflich sein, die:
- die Einwirkungen von Verkehrs-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm auf künftige Wohnbaugebiete ausweisen und bewerten
- durch Kontingentierungen der Schallabstrahlung von künftigen Gewerbegebieten mittels flächenbezogener Schallleistungspegel die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an vorhandener oder bestandskräftig geplanter Wohnbebauung sichern
- die angemessene Auslegung aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen ermöglichen
Die Gutachten schließen die für die Öffentlichkeitsbeteiligung wichtige Darstellung der Ergebnisse als farbige Lärmkarten ein sowie Empfehlungen für die textlichen Festsetzungen in den B-Plänen.